Panorama Golf Passau: +49 8502 917160 // Restaurant: +49 8502 917161

Spielbetrieb

Spiel- & Benutzerordnung

Für die Benutzung der Golfanlage Panorama Golf Passau GmbH & Co.KG gelten die nachfolgen den Grundsätze als Ergänzung und genauere Ausgestaltung zu den Golfetiketten und den Golfregeln des DGV. Der Golfsport erfordert gegenseitige Rücksichtnahmeund Einordnung, insbesondere auf der Golfanlage. Diese Rücksichtnahme auf die Interessen und Belange eines anderen Spielers soll im Golfclub Panorama Golf Passau gepflegt werden.

Jeder Spieler soll die Möglichkeit haben, entsprechend seiner Spielstärke „sein“ Spielzu spielen. Dies bedeutet, dass der schwächere Spieler erkennen und akzeptieren muss, dass ein besserer Spieler eine zügigere Runde spielen will. Umgekehrt muss der bessere Spieler akzeptieren, dass der schwächere nicht so schnell spielen kann wie er selbst. Neben der inden Golfregeln enthaltenen Etikette, deren strikte Einhaltung selbstverständlich ist, erfordert daher die gegenseitige Rücksichtnahme und der Respekt vor der Persönlichkeit der anderen Spieler folgendes Verhalten:

 

Komplette Spiel und Benutzerordnung

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE ANMIETUNG VON GOLFCARTS

1. Allgemeine Pflichten
Der Vermieter, die Panorama Golf Passau GmbH Co. KG, verpflichtet sich, dem Mieter ein Golfcart für die jeweils vereinbarte Dauer mietweise zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, das Golfcart ordnunungsgemäß (pfleglich) zu behandeln, nur in verkehrsüblicher Weise zu nutzen und die Beendigung des Mietverhältnisses in mangelfreiem betriebsbereiten Zustand zurückzugeben.
2. Art und Umfang der Nutzung
Der Vermieter weist darauf hin und verpflichtet den Mieter ausdrücklich, die Mietsache ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung des Golfsports auf der Golfanlage Panorama Golf zu nutzen. Darüber hinaus dürfen die Grüns, Abschläge, Vorgrüns, die Zwischen- räume zwischen Grünbunker und Grüns und alle Übungsgrüns, sowie alle sonst für Golfcarts als gesperrt ausgewiesene Teile des Golfplatzes nicht befahren werden. Wo auf der Golfanlage befestigte Wege vorhanden sind und deren Benutzung in Betracht kommt, sind ausschließlich diese mit dem Golfcart zu befahren.
3. Voraussetzung für die Vermietung
Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen dem Vermieter benannten Fahrer lenken lassen. Er erklärt für sich bzw. weitere zu benennenden Fahrer ausdrücklich, dass er bzw. die Fahrer zum Führen des Golfcarts befähigt sind. Er stellt insbesondere sicher, dass das Golfcart nur durch eingewiesene Personen genutzt wird, die hierzu körperlich und geistig in der Lage sind. Das nachzuweisende Mindestalter des Mieters und jedes Fahrers beträgt 16 Jahre.
4. Übernahme des Golfcarts
Mit der beanstandungsfreien Übernahme des Golfcarts erkennt der Mieter an, dass dieses sich in verkehrssicherem, fahrbereitem und mangelfreien Zustand befindet.
5. Mindestmietdauer/ Rückgabe
Die Mindestmietdauer ist auf eine Runde von 18 Löchern festgesetzt. Bei Rückgabe des Golfcarts vor Ablauf der vereinbarten Mindestmietdauer ist der vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Golfcart kann anderweitig vermietet werden.
6. Mietpreis
Als Mietpreis gelten die Preise aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist.
7. Benutzungsregeln
Die für die Benutzung des Golfcarts maßgeblichen Vorschriften und Regeln (Sicherheitsvorschriften) sind zu beachten. Sie werden dem Mieter im Mietvertrag ausdrücklich bekannt gegeben.
8. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Vermietung haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Der Mieter haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9. Versicherung
Der Vermieter hat eine betriebliche Haftverpflichtung abgeschlossen. Mitglieder bzw. angeschlossene Personen von DGV-Mitgliedern sind bei der Nutzung des Golfcarts im Rahmen der Ausübung des Golfsports, haftpflicht- und rechtschutzversichert. Bei Mietsachschaden am gemieteten Golfcart ist ein Selbstbehalt des Mieters von 10 % mindestens 500 Euro, vereinbart. Der Versicherungsumfang bestimmt sich insoweit nach den gültigen Bestimmungen der durch den DGV e.V. abgeschlossenen “Versicherung für Golfspieler”.
10. Reservierung
Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Golfcarts besteht erst mit Abschuss des endgültigen Mietvertrages.
11. Inbesitznahme
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Golfcart in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag nicht nur unwesentlich verletzt, insbesondere die Benutzungsregeln (Ziffer 7.) nicht einhält, oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit oder mangelnde Befähigung (Ziffer3.) des Mieters herausstellt.
12. Schlussbestimmung
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.

 

Panorama Golf Passau GmbH Co. KG
Fürstenzell im Mai 2015

 

Bitte beachten Sie folgende Regeln:
1.    Nicht auf Tees, Vorgrüns, Grüns und zwischen Bunker und Grün fahren
2.    Mit dem Cart nicht im Rough fahren
3.    Beschilderung befolgen
4.    Maximal 2 Personen + 2 Golfbags pro Cart
5.    Wenn vorhanden, geteerte und befestigte Cartwege benutzen
6.    Vor dem Fahrtantritt Bremsen prüfen und Bedienungshinweise im Cart lesen
7.    Bitte nur das Ihnen zugewiesene Cart benutzen
8.    Sicherheitshinweise an der Frontscheibe des Carts beachten

 

Warnhinweise Bahn 1 + 10
Bahn 1 + 10 sind sehr steile Abfahrten und es wird darauf hingewiesen, dass diese Bahnen nur auf den geteerten Cartwegen mit äußerster Vorsicht und langsam befahren werden dürfen.